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   VG Düsseldorf, 26.04.2016 - 22 L 1069/16   

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VG Düsseldorf, 26.04.2016 - 22 L 1069/16 (https://dejure.org/2016,10146)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.04.2016 - 22 L 1069/16 (https://dejure.org/2016,10146)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. April 2016 - 22 L 1069/16 (https://dejure.org/2016,10146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Abschiebungsandrohung; Drittstaatsangehöriger; Daueraufenthaltsrecht; Ausreiseaufforderung; Mitgliedstaat; Europäische Union

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschiebungsandrohung gegenüber einem Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltsrecht in einem anderen EU-Mitgliedstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abschiebungsandrohung gegenüber einem Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltsrecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abschiebungsandrohung gegenüber einem Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltsrecht

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - 18 B 635/14

    Begehren einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.04.2016 - 22 L 1069/16
    Eine vorangegangene (vergebliche) Aufforderung an den betreffenden Ausländer, sich unverzüglich in den Mitgliedstaat der Europäischen Union zu begeben, in dem er ein Aufenthaltsrecht hat, ist jedoch jedenfalls dann nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung einer Abschiebungsandrohung, wenn als vorrangiger Zielstaat der angedrohten Abschiebung (auch) der betreffende Mitgliedstaat der Europäischen Union benannt ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. August 2015 - 18 B 635/14 -, Rdn. 14, juris.

    Zum einen betrifft die Regelung des § 50 Abs. 3 AufenthG unmittelbar nur die Ausreiseaufforderung, nicht aber die Abschiebungsandrohung, OVG NRW, Beschluss vom 25. August 2015 - 18 B 635/14 -, Rdn. 14, juris.

    Zudem besteht in dem Fall, in dem der betreffende Mitgliedstaat (wie hier) als Hauptzielland der Abschiebung bezeichnet ist, auch keine Unklarheit darüber, dass der Betreffende seiner Ausreisepflicht durch eine Ausreise in diesen Staat nachkommt, OVG NRW, Beschluss vom 25. August 2015 - 18 B 635/14 -, Rdn. 14, juris.

    OVG NRW, Beschluss vom 25. August 2015 - 18 B 635/14 -, Rdn. 14, juris.

  • VG Freiburg, 01.02.2016 - 7 K 2404/15

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Abschiebungsandrohung nach Vietnam;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.04.2016 - 22 L 1069/16
    Anders mag es in Fällen sein, in denen ausschließlich das Herkunftsland des Drittstaatsangehörigen als vorrangiger Zielstaat bezeichnet wird, vgl. hierzu: VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 1. Februar 2016 - 7 K 2404/15 -, Rdn. 17, juris (in Bezug auf eine Abschiebungsandrohung nach Vietnam); VG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2015 - 17 K 1758/14 -, Rdn. 28 ff, juris (in Bezug auf eine Abschiebungsandrohung nach Ghana) ; VG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 19 L 395/13 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 8 L 1881/13 -, Rdn. 9 ff, juris (in Bezug auf eine Abschiebungsandrohung nach Ghana).

    vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 1. Februar 2016 - 7 K 2404/15 -, Rdn. 22, juris.

  • VG Berlin, 30.01.2014 - 19 L 395.13

    Ausländerrecht - Anforderungen an eine Ausreiseaufforderung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.04.2016 - 22 L 1069/16
    Anders mag es in Fällen sein, in denen ausschließlich das Herkunftsland des Drittstaatsangehörigen als vorrangiger Zielstaat bezeichnet wird, vgl. hierzu: VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 1. Februar 2016 - 7 K 2404/15 -, Rdn. 17, juris (in Bezug auf eine Abschiebungsandrohung nach Vietnam); VG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2015 - 17 K 1758/14 -, Rdn. 28 ff, juris (in Bezug auf eine Abschiebungsandrohung nach Ghana) ; VG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 19 L 395/13 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 8 L 1881/13 -, Rdn. 9 ff, juris (in Bezug auf eine Abschiebungsandrohung nach Ghana).
  • VG Hamburg, 14.01.2015 - 17 K 1758/14

    Abschiebungsandrohung eines Drittstaatsangehörigen mit spanischem

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.04.2016 - 22 L 1069/16
    Anders mag es in Fällen sein, in denen ausschließlich das Herkunftsland des Drittstaatsangehörigen als vorrangiger Zielstaat bezeichnet wird, vgl. hierzu: VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 1. Februar 2016 - 7 K 2404/15 -, Rdn. 17, juris (in Bezug auf eine Abschiebungsandrohung nach Vietnam); VG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2015 - 17 K 1758/14 -, Rdn. 28 ff, juris (in Bezug auf eine Abschiebungsandrohung nach Ghana) ; VG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 19 L 395/13 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 8 L 1881/13 -, Rdn. 9 ff, juris (in Bezug auf eine Abschiebungsandrohung nach Ghana).
  • VG Düsseldorf, 18.12.2013 - 8 L 1881/13

    Abschiebungsandrohung bei einem langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.04.2016 - 22 L 1069/16
    Anders mag es in Fällen sein, in denen ausschließlich das Herkunftsland des Drittstaatsangehörigen als vorrangiger Zielstaat bezeichnet wird, vgl. hierzu: VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 1. Februar 2016 - 7 K 2404/15 -, Rdn. 17, juris (in Bezug auf eine Abschiebungsandrohung nach Vietnam); VG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2015 - 17 K 1758/14 -, Rdn. 28 ff, juris (in Bezug auf eine Abschiebungsandrohung nach Ghana) ; VG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 19 L 395/13 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 8 L 1881/13 -, Rdn. 9 ff, juris (in Bezug auf eine Abschiebungsandrohung nach Ghana).
  • VG Stuttgart, 14.01.2021 - 8 K 5605/20

    Unerlaubte Ausübung einer Beschäftigung; Recht zum Kurzaufenthalt; Erfüllung der

    Denn die Vorschrift betrifft unmittelbar nur die Ausreiseaufforderung, nicht aber die Abschiebungsandrohung (OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O., Rn. 14; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2016 - 22 L 1069/16 -, juris Rn. 13; VG Aachen, a.a.O., Rn. 47).
  • VG München, 03.04.2019 - M 24 S 19.914

    Erfolgloser Eilantrag eines Marokkaners gegen Abschiebungsandrohung

    Andererseits besteht im vorliegenden Fall für den Antragsteller angesichts der unmissverständlichen Formulierung in der Abschiebungsandrohung auch keine Unklarheit darüber, dass er seiner Ausreisepflicht durch eine Ausreise nach Italien nachkommt, da Italien als Hauptzielland der Abschiebung bezeichnet wurde (vgl. OVG NRW, B.v. 25.8.2015 - 18 B 635/14 - juris Rn. 10; VG Aachen, B.v. 4.12.2015 - 4 L 823/15 - juris Rn. 47; VG Düsseldorf, B.v. 26.4.2016 - 22 L 1069/16 - juris Rn. 11 ff. m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 10.01.2018 - B 6 S 17.970

    Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsandrohung wegen voraussichtlichen Verstoßes

    Vorliegend kann offen bleiben, ob § 50 Abs. 3 und § 59 AufenthG richtlinienkonform so auszulegen sind, dass gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Rückführungsrichtlinie, sofern die sofortige Ausreise des Drittstaatsangehörigen nicht aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit geboten ist, eine Abschiebungsandrohung - die Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Rückführungsrichtlinie - erst nach einer erfolglosen Aufforderung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 AufenthG - der Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Rückführungsrichtlinie - oder zusammen mit dieser erlassen werden darf oder ob es sogar ausreicht, wenn in der Abschiebungsandrohung der Mitgliedstaat, in dem der Drittstaatsangehörige aufenthaltsberechtigt ist, als Hauptzielland der Abschiebung gemäß § 59 Abs. 2 AufenthG bezeichnet wird (zum Meinungsstand vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.08.2015 - 18 B 635/14, Rn. 14, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2016 - 22 L 1069/16, Rn. 11 ff, juris; VG Hamburg, Urteil vom 14.01.2015 - 17 K 1758/14, Rn. 28 ff, juris; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 01.02.2016 - 7 K 2404/15, Rn. 17, juris).
  • VG Potsdam, 27.02.2018 - 8 L 1147/17
    Vielmehr liegt unter Berücksichtigung der Systematik und von Sinn und Zweck der Vorschrift ein gestuftes Vorgehen der Ausländerbehörde auch dann vor, wenn dem Drittausländer in einem einzigen Bescheid die Abschiebung aufschiebend bedingt durch die freiwillige Ausreise in den Mitgliedstaat, in den er einreisen und in dem er sich aufhalten darf, angedroht wird (so auch OVG Münster, Beschluss vom 25. August 2015 - 18 B 635/14 -, juris, Rn. 14, sowie die neuere instanzgerichtliche Rechtsprechung, vgl. VG Köln, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 12 K 324/14 -, juris, Rn. 44; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 2016 - 22 L 1069/16 -, juris, Rn 11 ff.; VG Aachen, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 4 L 823/15 -, juris, Rn. 47).
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